Kuhles Rollladenbau

Schreiben_AG Mannheim04.04.2024

Staatsanwaltschaft
FahrerlaubnisBehörde

Die Weiterentwicklung der Evolution durch die Evolution (oder: Der Sinn des Lebens)

Vorwort

Das Phalanx Mk-15 von Raytheon ist ein US-amerikanisches Nahbereichsverteidigungssystem (engl. kurz: CIWS) zur Abwehr anfliegender Flugkörper, das vollautonom und ohne jeglichen Kontakt zu anderen Schiffssystemen arbeitet. Der Einsatz im Ernstfall beschränkte sich jedoch bisher auf Fehlfunktion und Friendlyfire. So wurde die USS Missouri am 25. Februar 1991 von einer anfliegenden irakischen Rakete bedroht, statt der Rakete nahm die Phalanx der USS Jarrett (FFG-33) daraufhin die von der USS Missouri ausgestoßenen Täuschkörper unter Beschuss. Trotzdem ist das System auf fast allen amerikanischen Kriegsschiffen installiert und wurde laut Wikipedia in 20 Länder exportiert. Der Hersteller hat das System verkauft und die Streitkräfte haben es gekauft. Hierbei spielt anscheinend eine merkwürdige Schwäche beim Verständnis moderner Computer eine Rolle, denn für die KI ist immer das Friendlyfire die naheliegende Bedrohung. In der Denkweise der Entscheider spielt die Verachtung und die Manipulation der eigenen Umgebung eine große Rolle, kombiniert mit Ängsten der Entscheider und der späteren Nutzer. Mit „Sinn des Lebens“ ist die Natur gemeint, die manchmal gar nicht so schlecht aufgebaut ist, manchmal besser als das, was die Menschen über die Natur denken.

Einleitung

Es findet sich auf der entsprechenden Website die Stellungnahme Inzestverbot (2012) des deutschen Ethikrates und auf der Website bundesverfassungsgericht.de findet sich eine Veröffentlichung L e i t s a t z zum Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07 Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB, die den Beischlaf zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Ausgelöst wurde der Leitsatz von einem Herrn „S“, der angeblich mit seiner Schwester 4 Kinder hat, von denen 2 behindert sind, der wegen §173 Abs. 2 verurteilt wurde und nun auf sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung klagt.

Der Leitsatz gliedert sich in zwei Teile, zuerst steht der eigentliche Leitsatz und dann das Sondervotum von Prof. Dr. Winfried Hassemer. Im Leitsatz wird auf ein besonderes Risiko für Erbschäden hingewiesen, in seinem Sondervotum stellt Prof. Hassemer dieses erhöhte Risiko in Frage und weist unabhängig davon darauf hin, dass der Paragraph trotzdem nicht verfassungskonform sein kann, z.B. wegen der Beschränkung der Gültigkeit auf nach dem 18.en Lebensjahr.

Zwischen ca. 2010 und 2014 bemühte sich der deutsche Ethikrat um eine Legalisierung von Geschwisterinzest, stieß beim damaligen Generalbundesanwalt aber auf Unverständnis, weil seiner Meinung nach die Überlastung des Staates durch Inzest unstrittig ist.

§173 ist gemeinhin als „falsch platziert“ aber nicht unbedingt als verfassungswidrig bekannt. Während in England und den USA im Gerichtssaal die sog. Offence bearbeitet wird, gliedert sich in Deutschland eine Strafgerichtsverhandlung in Straftatbestand, Rechtsbruch und Schuld, was §173 verkorkst erscheinen lässt, weil er auf Druck der US-Streitkräfte, die Deutschland vom Nationalsozialismus befreien wollten, ins Strafrecht eingetragen wurde.

Der europäische Gerichtshof in Straßburg hat laut Wikipedia zu dem Leitsatz geurteilt:
„Zwar wirke sich die Verurteilung auf das Familienleben des Klägers aus, doch sei der Eingriff gerechtfertigt, da es ein dringendes soziales Bedürfnis für die Maßnahme gebe. Da unter den Mitgliedstaaten kein Konsens hinsichtlich der Strafbarkeit einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen erwachsenen Geschwistern bestehe, genießen die Staaten im Hinblick darauf einen weiten Beurteilungsspielraum.“ (Stübing ./. Deutschland, Urteil vom 12. April 2012, Nr. 43547/08)

Ferner sagte die Vorsitzende nach dem Urteil, dass es wohl nie Einigkeit in Europa zu diesem Thema geben werde.

Im Wikipedia-Artikel über Inzest steht unter anderem folgendes:

[…]Dem französischen Ethnologen Claude Lévi-Strauss zufolge kann es sich bei der Ablehnung des Inzests nicht um eine rationale Regel zur Verhinderung von Erbschäden bei Kindern inzestuöser Paarungen handeln, da

a) dieser Erklärungsansatz erst in der Neuzeit aufgetaucht sei, das Inzestverbot jedoch ein weit älteres Phänomen sei und

b) die Gefahr von Erbschäden überhaupt erst durch die Regel des Inzestverbots zustande komme, da nur die direkten inzestuösen Nachkommen eines exogam geprägten Elternpaares „extremen Variationen“[20] unterlägen und bei einer Etablierung der Endogamie die Folgegenerationen keine erhöhte Gefahr von Erbschäden zu erwarten hätten. „Die zeitweilige Gefahr endogamer Verbindungen resultiert, falls sie überhaupt existiert, offensichtlich aus einer Tradition der Exogamie oder ‚Pangamie‘; sie kann nicht deren Ursache sein“ (1948).[21]

[…]

Fragestellung

Bei digitalen Fußballübertragungen (bei fast allen digitalen Übertragungen) ist es so, dass nur der bewegte Teil des Bildes übertragen wird. Macht die Kamera einen Schwenk, wird alles übertragen, bis die Übertragungskapazität erschöpft ist. Dann wird die Auflösung reduziert und das Bild wird von da an mit einer geringeren Auflösung übertragen – was bei einem Kameraschwenk auch nicht weiter stört. Ist der Kameraschwenk vorbei, bleibt die Auflösung kurzzeitig reduziert, bis der Algorithmus erkannt hat, dass sich nur noch Spieler und Ball bewegen und die Auflösung wieder erhöht. Zu Beginn des Kameraschwenks bleibt das Bild also kurz hängen und zu seinem Ende bleibt die Auflösung kurz zu gering. Die Frage ist, ist dieses Hängenbleiben bei einem plötzlichen Kameraschwenk und seinem plötzlichen Ende vergleichbar mit (plötzlicher) Inzucht (Endogamie)?
Die Evolution beruht nicht auf einem Algorithmus, sondern auf einer Häufung durch das darwinsche Prinzip. Allerdings kann man leicht herleiten, dass es nicht nur ein Prinzip des „survival of the fittest“ gibt, sondern auch das Prinzip „survival of the smartest“. Treffen verschiedene Kodierungen eines Merkmals aufeinander, ist die Kodierung, die ergänzungsfähig ist, also durch eine andere Kodierung eine Verbesserung der Beschreibung des Merkmals erfährt, die Kodierung die überlebt. Dies würde bedeuten, dass es wahrscheinlich keine kodierenden und nicht-kodierenden Gene gibt, sondern manche Gene eher wirksam werden, wenn mit entfernteren Verwandten gekreuzt wird und manche eher bei näheren Verwandten. Damit würde es bezüglich der Merkmalsausprägung auch keine rein rezessiven Gene geben und keine rein dominanten.
Damit kann zwar genaugenommen durch Endogamie eben kein erhöhtes Risiko für Erbschäden auftreten, es kann aber ein Zeugungsschaden auftreten, der als Erbschaden interpretiert werden könnte. So gibt es zum Beispiel bei Seevögeln, die plötzlich auf kleinen Inseln isoliert werden, die Ausprägung von Flügelkrallen, obwohl diese seit dem Archäopteryx ausgestorben sind.
Diese Schäden würden dann nicht durch Endogamie entstehen, sondern genaugenommen durch plötzliche Endogamie. Dies bestätigt zwar scheinbar genau die These von Claude Lévi-Strauss, wenn das Problem aber symmetrisch ist und auch plötzliche Exogamie zu Zeugungsschäden führt, dient die Ablehnung von extremer Endogamie bzw. von extremer Exogamie eben genau der Vermeidung von diesen Schäden.
Bleiben auch die nicht mehr erfolgreichen Ausprägungen im Genom weiterhin gespeichert, damit sie wieder hervortreten können, weil sie zum Beispiel über einen längeren Zeitraum erfolgreich waren und eventuell nur aufgrund temporärer Veränderungen nicht mehr erfolgreich sind, so wird die Speicherkapazität des Genoms dadurch belastet. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass in der Geschichte des Lebens auf der Erde extreme Schrumpfung einfach nicht vorgekommen ist, ohne dass die Population dabei sowieso ausgestorben ist.

Modell

Angenommen, die Speicherkapazität des Genoms ist immer zu 100% belegt, auf den einzelnen Genen ist teilweise die aktuelle Ausprägung der Merkmale gespeichert und auch alle Merkmale aller Vorfahren, in weniger detaillierter Form. Nun seien dies, z.B. durch eine große und alte Population, sehr viele Merkmale, die nur noch schwach kodiert auf dem Genom vorhanden sind. Kombiniert man dieses Genom nun mit einem gleichen Genom, sind z.B. alle Gene, die für eine sinnvolle Entwicklung der Hautfarbe bei einer Kreuzung zwischen entfernten Verwandten sorgen, unnötig. Das heißt, bei beschränkter Speicherkapazität sind es bezüglich der Hautfarbe zwei partiell gleich defizitäre Beschreibungen, die das gleiche Defizit an der gleichen Stelle haben. Hatte sich die Kodierung über längere Zeit so entwickelt, dass die vollständige Beschreibung der Ausprägung aus der Kreuzung mit entfernteren Verwandten hervorgeht, beschreiben viele Gene die Merkmale nur dann ausreichend, wenn eine Durchmischung mit anderen Beschreibungen erfolgt. Direkte Beschreibungen und Beschreibungen der Veränderung würden also um Speicherplatz konkurrieren. Fortgesetzte Endogamie würde so direkte, vollständige Beschreibungen begünstigen, während fortgesetzte Exogamie differentielle, partielle Beschreibungen fördert. Durch Auslese würde dann genau derselbe Mechanismus entstehen, wie er zur Speicherplatzoptimierung auch bei der erwähnten Fußballübertragung verwendet wird. Vergleichbar ist der beschriebene Vorgang auch mit der Kombination zweier digitaler Videostreams. Sind die Videos sehr ähnlich, ist eine gleichmäßige Bitrate sinnvoll, damit das Ergebnis maximal an Schärfe gewinnt. Sind die beiden Videos teilweise unterschiedlich, ist es sinnvoll, dass die Bitrate auch unterschiedlich variiert und immer ein Video über einen bestimmten Bereich dominiert.

Wenn das Genom eine Art Sprache ist, in der der Phänotyp beschrieben ist, dann muss irgendwie über die Zeit hinweg irgendetwas diese Sprache entwickeln und gleichzeitig die richtige Beschreibung in dieser Sprache formulieren, sodass eine Kombination mit anderen Beschreibungen zu einer neuen Beschreibung führt. Kann es sein, dass die Kombination von zwei Beschreibungen nicht nur eine neue Beschreibung hervorbringt, sondern auch die Sprache erweitert und vielleicht sogar optimiert?
Die jüngsten Erkenntnisse in der Gentechnik haben ergeben, dass es kein festes System aus dominant/rezessiv/kodominant/intermediär gibt, sondern die Gene mit ganz unterschiedlichen Anteilen und teilweise mehreren Wechselbeziehungen zusammenwirken. Es scheint sich also tatsächlich um eine Art Sprache zu handeln, allerdings ist es schwer vorstellbar, dass sich die Fußballübertragung selbst so konfiguriert, dass nur Teilbilder übertragen werden, solange sich auch nur ein Teil des Bildes bewegt.
Da das Genom nicht rechnen kann, muss eine teilweise Dominanz durch mehrere Dominant/­Rezessiv-­­Beziehungen hergestellt werden. Im Beispiel mit den beiden Videostreams wäre also die Transparenz eines Bildes herzustellen, in dem die Bildwiederholrate erhöht wird und das Bild z.B. nur jedes zweite Mal erscheint. Im Beispiel der Übertragung von Teilbildern bewegt sich der Teil des Bildes, der sich vom letzten Bild unterscheidet. Ein System das nicht rechnen kann braucht dafür eine Speicherung jedes einzelnen Elements des vorangegangenen Zustands. Man bemerkt also, dass das Genom durch Auslese durchaus lernen kann, wie das Ergebnis einer Paarung effektiv zusammengesetzt werden kann, dass aber der Speicherbedarf sehr hoch werden kann, weil nichts abgekürzt als Formel gespeichert werden kann, sondern alles per Häufung abgezählt werden muss.

Ein Vergleich mit Computern
Berichte über die Harvard Architektur, bei der Daten und Adressen auf zwei verschiedenen Bussen übertragen werden, führen immer wieder zu Geschichten von sog. Sicherheitsarchitekturen, bei denen Programm und Daten in unterschiedlichen Speichern stehen. Dies glauben viele Menschen, weil es unserer menschlichen Vorstellung von „Handeln“ und „Ergebnis des Handelns“ entspricht. Computer arbeiten aber intern mit Schieberegistern. Es gibt „Das Programm“ im Speicher gar nicht. Der Zug, der auf einem Gleis in einem Bahnhof losfährt, hat einen Schaltzustand in der Lokomotive und dann gibt es eine untrennbare Mischung aus Zug und Weiche, genau der Weiche, über die der Zug gerade fährt. Ist eine Weiche falsch gestellt, kippt nur ein bit, so ist die Stellung aller ursprünglich folgenden Weichen egal, denn der Zug fährt dort nicht mehr lang. Schafft man es, auf den Zielbahnhof zurückzukommen, dort aber auf einem anderen Gleis zu landen, ist die Hackerattacke übrigens perfekt.
Menschen haben also einfach nur Schwierigkeiten, zu glauben, dass die Evolution aus einer untrennbaren Mischung aus dem, was passiert und dem, wie es passiert, bestehen kann. Bei dem Spiel Minesweeper verwendet man ein Dezimalsystem, um auf ein Binärsystem (Mine, keine Mine) zuzugreifen. Es gibt Fälle, da kann man sicher zugreifen, wenn man aber zugreift, weiß man nie, ob man noch einmal sicher zugreifen kann. Manche Spiele sind eindeutig lösbar, andere nicht. Baut ein Computer aus dem Binärsystem heraus ein Dezimalsystem auf, so muss jeder dieser Schritte gültig sein. Bei Minesweeper gibt es funktionierende und nichtfunktionierende Programme – weil der Binärcode zufällig ist. Bei Computern rollt eine Kugel durch ein Gebirge, der tiefste Punkt ist die Lösung. Es gibt aber zwei Möglichkeiten des Fehlers, die Kugel ist zu groß und zu schnell und rollt über die tiefste Stelle darüber oder die Kugel ist zu klein und zu langsam und erreicht nicht in absehbarer Zeit die Stelle. Durch diese doppelte Wirkung des Fehlers stagniert die Erkennungsrate von künstlicher Intelligenz auf dem unbekannten, von einem unbekannten Problem abhängigen Niveau, unabhängig von der Rechenleistung.
Durch Auslese könnte sich zwar die Kugel an Teile des Gebirges anpassen, sodass verschiedene Teile des Gebirges (Problems) mit verschiedenen Kugeln bearbeitet werden, nur erfordert das eine sinnvolle „Mutation“ dieser Kugel, die, wenn sie mathematisch und generell sein soll, sehr schwierig zu erreichen ist.

Bewertung

Auf dem Genom ist der Erbgang, die beiden Genotypen und die Verbindung zum daraus hervorgehenden Phänotyp wahrscheinlich in jeder Beziehung variabel. Die Auswahl der „Kugel“ funktioniert aber nicht beliebig, sie geht aus der Rekombination selbst hervor. Adam und Eva waren also insofern keine Geschwister, als dass es keine Nicht-Geschwister gab.
Heute funktioniert Inzucht deshalb nicht mehr, weil über das Prinzip der erfolgreichen Durchmischung sowohl eine bessere Anpassung an die Umwelt stattgefunden hat, als auch eine bessere Anpassung an die Zukunft und damit auch der (gar nicht getrennt gespeicherte) Mechanismus nicht mehr zur erfolgreichen Verarbeitung von ähnlichen Genomen geeignet ist.
Es gibt also einen kleinen feinen Unterschied zur These von Claude Levi-Strauss, die Tradition der Endogamie ist insofern keine Tradition, weil sie das System der erfolgreichen Neubildung von angepassten Phänotypen nicht unterstützt. Sie ist tatsächlich „ärmer“ als das Prinzip der Paarung mit einem Nachbarn. Der differenzielle Fußball-Übertragungsmechanismus ist so zusagen grundsätzlich besser als der totale. Wenn extreme Endogamie dann eines Tages gar nicht mehr funktioniert, weil sowohl die Information als auch die Art, wie das Genom lernt, sich von diesem Prinzip entfernt haben, wenn quasi der Kameraschwenk nur noch eine Dummheit ist, weil die Auflösung völlig ausreicht, um den Schwenk einfach direkt am Fernseher zu machen, ist die Ablehnung von Inzest eine Notwendigkeit, um Tradition und Lernen überhaupt fortsetzen zu können.

Bei der zugrundeliegenden Modellannahme sieht es so aus, dass der Mensch überhaupt keine Zucht mit sich selbst betreiben kann. Würde man durch Harems oder Kastration (oder durch echte Tötungen und erzwungene Geburten) tatsächlich die verschiedenen Völker gegeneinander isolieren, müsste man sich die Frage nach dem Sinn eines solchen Vorgehens stellen, denn die vermeintliche Stabilität der Merkmale ist mit einer schlecht kalibrierten Mutationsneigung der Merkmale verbunden. Eine Sinnhaftigkeit wäre also nur in einem Horrorszenario denkbar, in dem eine Gruppe behauptet, sie würde eine Herrenrasse züchten, dann aber mit sich selbst nur eine unorganisierte, auf geistiger Inzucht basierende Zucht macht und dabei versucht, eine Sklavenpopulation gezielt als Nutzrasse zu züchten.

Im StGB steht: „Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bestraft“. Es gibt aber den Beischlaf im römischen Recht nicht, der Vater ist immer ungewiss und das Kind immer der Mutter zuzuordnen.
Man hatte sogar geplant, eine Volksabstimmung über §173 machen zu lassen, obwohl der Paragraph bekannt ist für seinen problematischen Charakter.

Fazit

Betrachtet man die Verhältnisse bei der Zucht von Tieren, gibt es die Regel, die Erblinie nicht zu eng und nicht zu weit zu führen. In der Bibel und im Altertum wird das Problem kaum sinnvoll beschrieben sein und die Analyse der sexuellen Praktiken und der anschließenden familiären Situation wird kaum Rückschlüsse auf Zusammenhänge ermöglichen. Die Herangehensweise ist weder traditionell noch aufklärerisch, das Wort „Erbschäden“ ist in der Literatur gar nicht gebräuchlich gewesen, es war teilweise von erblichen Risiken die Rede. Die Gesetze behandelten ein Problem, das der Modellannahme eigentlich ähnlich war, lange vor dem Aufkommen der Computerwissenschaften. Das Thema war eigentlich eine Überlastung des Staates durch genetische Verhaltensauffälligkeit gewesen. 2008 waren die Computerwissenschaften weit genug fortgeschritten, um ein vollständiges Bild der Risiken zu zeigen. Das Bundesverfassungsgericht ging aber von einer schwachen Datenbasis aus, von der die Richter eigentlich wissen mussten, dass diese so schwach gar nicht ist. Ein Leitsatz, der bei direkten Verwandten ein grundsätzliches Auftreten von genetischer Verhaltensauffälligkeit unterstellt und eine zusätzliche Diskriminierung durch schlecht kalibrierte Merkmalsausprägung bei lebenswichtigen Organen nennt, war und ist eigentlich opportun. Das Verschweigen von Erfahrungen und die Nicht-Nutzung mathematischer Kalküle wirft Fragen auf:

Nach §§ 102, 105 Abs. 1, 162 Abs . 1 Strafprozessordnung wurde die Durchsuchung der Person und der Wohnung des bislang unbekannten Nutzers der Wohnung im 4. Obergeschoss des zur Maximilianstr. 20, 75172 Pforzheim gehörenden Hinterhauses angeordnet. Hierbei wurde ohne vorherige Anhörung gemäß § 33 Abs . 4 Strafprozessordnung angeordnet.

Die zu suchenden Gegenstände sollten dabei Beschlagnahmt werden.

-Cannabispflanzen
-Zubehör für den Anbau von Cannabispflanzen
-bereits geerntetes Cannabispflanzenmaterial
-schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger, deren Inhalt Aufschluss über die Identität des Wohnungsnutzers geben können.

Gründe:
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen bestand folgender Tatverdacht:

Bislang unbekannte Täterschaft (der Erzeuger, die Mutter und der Scheinvater des Kindes) zieht mindestens drei Cannabispflanzen, die derzeit eine Höhe von mehr als 50 cm haben, wissentlich und willentlich groß, ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Dies ist (angeblich) strafbar als unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln gemäß §29 BtMG „Anbau von Betäubungsmitteln und Herstellung von Betäubungsmittel“.

Der Tatverdacht ergab sich aus den Feststellungen der Polizeibeamten POK Marcus Hofmann und PHK Kreis, welche fotografisch dokumentiert worden waren. (die Pflanzen, nicht das Kind, der Tatverdacht ergibt sich aus der Statistik, die die Staatsanwaltschaft über sich selbst angefertigt hat.)

Die gesuchten Gegenstände sind als Beweismittel (Indizien) für die Tat als solche und die Person des damals unbekannten Täters (Scheinvaters bzw. Erzeugers) von Bedeutung. Darüber hinaus waren nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Voraussetzungen für die Einziehung der Betäubungsmittel (noch mehr Betäubungsmittel?) und das Anbauzubehör vorliegen. (Weil der Staatsanwalt der Täter ist und natürlich unerkannt bleiben muss.)

Die durchgeführten Maßnahmen standen (angeblich) in angemessenem Verhältnis zur Schwere der (geplanten) Tat (der Verwertung der Kinder im Bordell) und waren für die (Vertuschung der) Ermittlungen (der Aufenthaltsorte der Kinder) notwendig.
Bislang besteht keinerlei Hinweis auf die Person des Täters (und, wenn alles „gut“ geht, wird es auch nie Hinweise geben, denn der Vater ist immer ungewiss). Weitere offene Ermittlungsmaßnahmen begründen die Gefahr, dass der Täter von diesen erfährt und Beweise vernichtet (das Kind tötet, aber woher weiß das der Staatsanwalt). Da die mindestens drei Pflanzen eine beträchtliche Menge Marihuana hervorbringen können, wiegt die Tat schwer (Pflanzen? Marihuana? können? Tat?).

Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.
(Sollten die Gegenstände nicht gefunden werden, soll die Polizei sie aus der Asservatenkammer hervorzaubern).

Unterzeichner war ein Hauenschild, Richter am Amtsgericht.

Die Universität forderte schließlich die Täter zur Veröffentlichung ihrer Aktivitäten auf und die deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte 4500 Kinder in missbrauchsähnlichen Verhältnissen. Bei wie vielen Hausdurchsuchungen wie viele Kinder ins Bordell verschleppt wurden, wie viele dabei verhungert oder verblutet sind, blieb aber vorerst unklar.

Mit einer Scharade, bei der ein Herr S. mit seiner Schwester ausgerechnet 4 Kinder hat, von denen ausgerechnet 2 behindert sind, haben ausländische Agenten einen Regelungsbedarf kreiert, der aufgrund der Widersprüchlichkeit und der Ablenkung vom eigentlichen Problem in Wirklichkeit nur als Grundlage für organisiertes Verbrechen dient. Im ersten Teil des Leitsatzes geht die Mehrheit der Verfassungsrichter von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für Erbschäden aus, deren Erhöhung dann vom Vorsitzenden in Frage gestellt wird. Der Ethikrat griff die Diskussion auf und unterschied dabei zwischen Vaginalsex und sonstige sexuelle Praktiken. Das Eindringen in die Schlafzimmer der Bürger wird dann genau mit der mangelnden Abschätzbarkeit der Folgen von Inzest begründet, die aber nur durch das Tabu, die Märchen und die konstruierte Familie von Herrn S. verursacht wird.

Die sexuelle Selbstbestimmung wird von der Natur begrenzt, abhängig von der Vergangenheit. Es ist ein im Grunde positiver Verlauf der Vergangenheit in Form einer Begegnung zwischen Nachbarn, der wegen der häufigen kriegerischen Eskalation den Nachkommen negativ in Erinnerung ist. Diese schrauben traumatisiert an dieser Vergangenheit herum.
Die Schärfe der Strafrechtsverhandlung, der Grundsatz aus dem römischen Recht, „Der Vater ist immer ungewiss“, kombiniert mit der Unwissenheit über den eigentlichen Ablauf des Erb-Vorgangs, ermöglicht dabei diesen Nachkommen das Herumschrauben fortzusetzen. Perverse Pädophile befeuern wahrscheinlich dieses Treiben, indem sie hohe Summen für eine Stunde mit einem entsprechend konditionierten Kind bezahlen.

Man kann davon ausgehen, dass Kinder in missbrauchsähnlichen Verhältnissen laut Bischofskonferenz auch viele Kinder sind, die in Verhältnissen leben, die dem Missbrauch, dem die Kinder ausgesetzt sind, ähnlich sind. Das heißt, wenn sie keine sexuellen Dienstleistungen anbieten, bekommen sie nichts zu essen.
Die Pforzheimer Zeitung erklärte 2018 den Vorgang so: „Kindesmissbrauch ist unter katholischen Würdenträgern ein weit verbreitetes Phänomen […] katholische Priester machen mit Kindern Sachen, die sich niemand vorstellen möchte.“ Im direkt folgenden Artikel hat dann irgendwer erklärt, wie das Pforzheimer Rathaus (Herr Boch, Frau Schüssler, …)funktioniert, die angeblich Verantwortlichen waren abgebildet und es war beschrieben, wie sie im Rathaus „irgendwas“ organisieren.

Auf dem Durchsuchungsbeschluss sieht es so aus, als sei „...des bislang unbekannten Nutzers der Wohnung…“ vom zuständigen Untersuchungsrichter eingetragen worden, aber das Formular zur Durchsuchung aller potentiellen Personen und Wohnungen des bislang unbekannten Nutzers einer anderen Wohnung ist anscheinend von den Vertretern des Bundesverfassungsgerichts so vorgesehen und dient möglicherweise der Suche nach Kindern, die im Kinderbordell verwertet werden können.

Die Fehlplatzierung von §173 im Strafrecht ist in Deutschland eigentlich bekannt. Dass weder der deutsche Ethikrat noch das Bundesverfassungsgericht dies erwähnen und das Krankenhaus genetisch verhaltensauffällige Kinder gegebenenfalls sogar versteckt, ist genauso befremdlich wie das Anbringen der Vornamen der Jungen außen am Wohnwagen und das Bewachen dieser Wohnwägen durch uniformierte Polizisten. Es werden einer Gruppe mögliche, keine generellen, Erbschäden zugeordnet, die auch nicht von beiden Elternteilen verursacht wären, sondern nur ein Elternteil ist schuld, und das generell, egal, ob die zuvor diagnostizierte Wahrscheinlichkeit für Erbschäden tatsächlich zugeschlagen hat. Herr S. und seine beiden Anwälte bilden mit Hilfe zweier Kinder von Herrn S., die genetisch verhaltensauffällig sind, den toten und heimlich entsorgten Kindern, sowie zwei Kindern, die nicht von Herrn S. sind, einen Köder, der das Problem bei einer 50/50 Wahrscheinlichkeit für Erbschäden hervortreten lässt. Dieses bereits vom eigentlichen Thema der Zeugungsschäden abgekommene Problem führt dann zu einer hitzigen Diskussion über die Rolle des Inzestverbots und dabei wird ganz unauffällig und nebenbei ein falscher medizinischer Zusammenhang generiert, der junge Familien in dem Irrglauben eines Auswegs mit Effekten konfrontiert, die die Familie total überfordern und sie womöglich in die Arme der Täter treibt, wo sie weitere Märchen erzählt bekommt.


Ausblick

Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten ärztlichen Untersuchungsstelle

Sehr geehrter Herr Kuhles,

durch Strafbefehl des Amtsgerichts Pforzheim — rechtskräftig seit 11.08.2017 — wurde uns mitgeteilt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach § 29 BtMG geführt wurde.

Ihnen wird zur Last gelegt, dass Sie ab einem unbekannten Zeitpunkt im Sommer 2016 bis zur Wohnungsdurchsuchung am 12.10.2016 in einem leerstehenden Zimmer im Hinterhaus des Anwesens Maximilianstraße 20 in 75172 Pforzheim wissentlich und willentlich Cannabispflanzen großgezogen haben, um das daraus zu gewinnende Marihuana zum Eigenverbrauch selbst zu konsumieren. Insgesamt konnten nach Trocknung der Cannabis-Pflanzen zusammen mit dem aufgefundenen Marihuana netto 277,9g Marihuana aufgefunden werden.

Zudem teilten Sie im Rahmen einer Beschuldigten-Vernehmung vom 12.10.2016 mit, dass sie aktuell versuchen, den Konsum von Cannabis zu reduzieren und dass ab und an ein Kreuzkonsum durch Alkohol entstehen würde. Sie wurden zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen verurteilt.

Bei den heutigen Verkehrsverhältnissen ist die Belassung / Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Interesse der Allgemeinheit nur dann vertretbar, wenn der Inhaber keine Mängel aufweist, durch die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird.

Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt.
Sollten Sie sich weigern, sich untersuchen zu lassen, oder bringen Sie der Fahrerlaubnisbehörde das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen (11 Abs.8 FeV).

In diesem Fall wird die Fahrerlaubnisneuerteilung gebührenpflichtig versagt.

 

Unterzeichnerin war eine Frau Russo, die später beinahe 5 Urinproben mit kurzfristiger Terminverlegung und ein Arztgespräch mit ungewissem Ausgang sowie Gebühren von 500 € forderte. Den Straftäter rezitiert und durch die Doppelnennung des 12.10. darüber hinweggetäuscht, dass hier das Amtsgericht auf 277,9 Gramm Eigenbedarf entschieden hat und dann noch festgestellt hat, dass das Marihuana bei einem Betäubungsmitteldelikt verwendet wurde.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass Friedrich Kuhles seiner Tochter kein Kind gemacht hatte, ging die Suche nach einem evtl. fürs Kinderbordell verwertbaren Kindes also weiter. Eine Staatsanwältin Roschinski änderte den Verdächtigen von „Friedrich Kuhles“ auf „Christian u. Friedrich Kuhles“ und die Polizei durchsuchte dann einfach die Wohnung von Christian Kuhles, dessen Verurteilung kombiniert mit angeblichem Eigenkonsum den Einsatz verdeckter Ermittler rechtfertigte, die dann auf dem Campus diverser Universitäten auffielen, während angeblich katholische Priester auf eine Familie losgingen, die durch das Märchen von der Wahrscheinlichkeit und das andere Märchen von der Problemlosigkeit in arger Bedrängnis war. Um den Vorgang der Bevölkerung plausibel zu machen, gab das Krankenhaus Ingolstadt an, behinderte Kinder im Krankenhaus versteckt zu haben und die Staatsanwaltschaft München erhielt Unterstützung in 1000 Fällen von Kindesmissbrauch, bei denen mit Hilfe eines internen Krebsregisters die angeblichen Täter alle Krebs im Endstadium hatten und die Kinder alle verschwunden blieben. Das Bundesverfassungsgericht flankierte mit einer Studie über Marihuana in der Apotheke und dann kam „zum Glück“ die Corona-Krise, bei der man einen Impfstoff „hatte“.

Es gibt zwei Formen von künstlicher Intelligenz, neuronale Netze bewerten Daten heuristisch anhand von anderen Daten und können so „lernen“, bestehende Systematiken nachzuahmen. Expertensysteme bewerten Situationen dagegen nach festen, vom Menschen festgelegten Wenn-Dann-Bedingungen und können so in technischen Systemen zur Fehlersuche oder z.B. in der Medizin zur Analyse von wahrscheinlichen Ursachen für verschiedene Krankheitssymptome eingesetzt werden. Seit Mitte der 80er Jahre gibt es, unter anderem wegen des genannten Doppelfehlers bei der Bearbeitung von sog. Entscheidungsgebirgen, keine Forschungsergebnisse mehr bezüglich künstlicher Intelligenz.
In jüngster Zeit hat sich ein völlig neuer Begriff der künstlichen Intelligenz entwickelt. Man bezeichnet die schieche Mischung aus Expertensystem und neuronalem Netz als künstliche Intelligenz. Eine statistische Auswertung eines Umgebungssensors regelt die Geschwindigkeit des Scheibenwischers in Abhängigkeit der Durchsichtigkeit der Frontscheibe. Weil aber gesetzlich beim Losfahren alle neuronalen Netze, die das Verhalten des Fahrers nachahmen und gleichzeitig das Sichtfeld beeinflussen, ausgeschaltet sein müssen, wird intern über den Tachometer die Geschwindigkeit ausgewertet und der Wischer erst bei Erreichen einer gewissen Mindestgeschwindigkeit aktiviert. Fertig ist ein irrer Hokuspokus, der wie von Zauberhand den Scheibenwischer aktiviert, wenn es anfängt zu regnen. Eine Schwanzverlängerung des Programmierers, wie ein Signaturarmband, das es ermöglicht, einen Roboter zu bauen, der wie ein Soldat agiert und der dann, am Träger des Armbands vorbei, auf alle anderen Menschen schießt und danach womöglich noch schwangere Frauen in das gesäuberte Gebiet transportiert, um dieses neu zu besiedeln. Dabei hat der Kampfroboter keine Ahnung, was den Konflikt ausgelöst hat und ob es überhaupt ein Problem gibt, der Scheibenwischerassistent hat keine Ahnung, was die Scheibe verschmutzt hat und ob dies ein Problem darstellt, er hat keine Ahnung von einem Treppenhaus, von einem Rampenhaus, von der Wetterseite eines Parkhauses oder vom Parkdeck mit gemischtem Fußgänger- und Fahrzeugverkehr. Vor allem hat er keine Ahnung vom Scheibenwischer selbst, ist dieser in einen Eisblock eingefroren und benetzt beim Wischen die Scheibe mit Wasser, läuft der Scheibenwischer immer schneller, bis er tilt. Durch die Massenhafte Verbreitung solcher Systeme wird das Begleitfahrzeug von Ministerpräsident Kretschmann mit der Handbremse quergestellt - als Kugelfang. Bei strömendem Regen nachts auf der A6 hat der Fahrer nicht zum Wischerhebel gegriffen und gemerkt, dass er diesen auf Maximum stellen muss, er hat nicht gemerkt, dass er trotzdem kaum etwas sieht und er hat nicht gemerkt, dass das Lenkrad sich bewegen lässt, ohne dass das Fahrzeug die Richtung ändert. Durch jahrzehntelange, massenhafte missbräuchliche Verwendung von Kombinationen aus Expertensystem und neuronalem Netz bleibt das Fahrzeug des Ministerpräsidenten auf dem Standstreifen liegen, obwohl nur der linke Scheinwerfer beschädigt ist und obwohl es mit einem abgerissenen Vorderrad noch hätte weiterrollen können, hätte der Bordcomputer nicht den Sprit abgestellt. Der Fahrer des Begleitfahrzeugs schaltet seinen Bordcomputer weitgehend ab, der ihn das schlechte Wetter hatte vergessen lassen, und benutzt die nasse Autobahn, die seinem Kollegen zum Verhängnis wurde, für einen Handbremshaken nach Dienstvorschrift, aber ohne Bezug zur Realität.

Wer glaubt, der glaubt weil er nicht weiß, und wer glaubt, der muss wissen, dass er irgendwann fehlgehen wird. Wer glaubt, der glaubt immer an den Tod. Wenn jemand dagegen glaubt, Gott habe seinen Sohn auf die Erde geschickt und die Liebe hat den Tod besiegt, weiß er oder sie nie, ob es der Glaube an Gott ist, oder nur an das, was die anderen glauben.
Wer also einigermaßen vernünftig ist, der glaubt an die Verteilung allen Wissens an alle und an eine Einbeziehung aller in die Glaubensausübung. Was soll also das ständige Einbringen von Fähigkeiten, die der Computer gar nicht hat, die er nicht haben kann, weil er auf Schieberegistern basiert und nur aus 100% stabilen Ausgangsbedingungen heraus richtige Ergebnisse erzielen kann, und was soll die Leugnung von Erkenntnissen, die man mithilfe von Computern tatsächlich haben kann?